Steuerberaterr Oliver Hofmann
 in München / Trudering

Kosten

Vielen unserer Mandanten ist eine transparente und ehrliche Preisgestaltung sehr wichtig. Eine hohe Gebührenrechnung kann oftmals, zu einem angespannten Verhältnis zwischen Mandanten und Steuerberater führen. Deshalb bereiten wir Ihnen gerne vorab ein Angebot. 

 

Steuerberater können und dürfen Ihre Preise nicht beliebig festsetzen. Hierfür gibt es die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Diese legt zusammen mit den Tabellen den Rahmen für die Höhe des Steuerberater - Honorars fest.  Es existieren folgende Tabellen für die Abrechnung des Honorars des Steuerberaters: Tabelle A (Beratungstabelle), Tabelle B (Abschlusstabelle), Tabelle C (Buchführungstabelle) und Tabelle D (landwirtschaftliche Tabelle).



Anhand dieser Tabelle sollte jede Gebührenrechnung für Sie als Mandanten nachvollziehbar sein. 

Sollten Sie Fragen zur StBVV und deren Benutzung haben kontaktieren Sie uns gerne!

  • Steuererklärung:

Bei der Anfertigung von Steuererklärung richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert dieser. (§24 StBVV) 

(z.B die positiven Einkünfte einer Einkommenssteuererklärung) 


  • Finanzbuchhaltung:

 Hierbei richten sich die Gebühren nach der Gebührentabelle C der Steuerberater-Vergütungsverordnung. 

 Maßgebend für die Kosten der Buchhaltung sind Ihre Umsatzerlöse bzw. Ihre Aufwendungen. In diesem Gebührentatbestand sind die      elektronischen Übermittlungen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt bereits enthalten. 

  • Lohn & Gehaltsabrechnungen:

Das Honorar errechnet sich aus der Anzahl an beschäftigten Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen. Für das Einpflegen und Führen der Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung verrechnen wir 15,00€ je Mitarbeiter und Monat. 

Hierbei sind die zu erstellenden Lohnsteueranmeldungen bzw. Meldungen an Sozialversicherungen schon inkludiert. 

  • Pauschalhonorar und Abschlagszahlungen

Für Existenzgründer und Unternehmer ist es wichtig, einen Überblick über ihre Ausgaben zu haben um sicher kalkulieren zu können. Deshalb vereinbaren wir auf Wunsch auch Pauschalhonorare für die Erstellung der monatlichen Buchführung. 

Sollten sich die Gegebenheiten signifikant verändern, (erhöht oder verringert sich der Arbeitsaufwand), so passen wir das Honorar im Einvernehmen an.

Viele Mandanten bevorzugen es die voraussichtlichen Kosten der Jahresabschlusserstellung vorab in monatlichen Abschlagszahlungen zu tilgen, um so besser kalkulieren zu können.



 
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